Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bereich Katzenpension
0. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Katzen.
Katzenpension/-betreuung bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Tieres, wobei die/der Katze/r über Nacht in der Betreuung der Katzenpension verbleibt.
1. Betreuungsvertrag
1.1
Zwischen dem Tierbesitzer der in Betreuung gegebenen Katze und der ps-homesitting (nachfolgend psh genannt) wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er psh gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Tierbetreuungsvertrag, sofern der psh eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der auch mündlich geschlossene Vertrag zwischen dem Kunden des in die psh gegebenen Tieres kommt erst zustande, wenn die psh dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde den Betreuungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben per whatsapp an mich geschickt hat. Die Betreuungskosten müssen in voller Höhe vier Wochen vor Betreuungsbeginn auf das Konto überwiesen werden. Erfolgt keine Zahlung ist die psh berechtigt, die Aufnahme des Tieres zu verweigern.
1.2
Die psh gewährleistet, jeder in Betreuung gegebenen Katze (nachfolgend K genannt), während der vereinbarten Betreuungsdauer in den Räumen der Katzenpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Mit der Buchung eines Gemeinschaftszimmers“, willigt der Hundehalter ein, dass seine Katze mit anderen Katzen in einem Gemeinschaftsraum lebt, mit allen damit möglicherweise verbundenen Risiken.
1.3
Der Katzenhalter wird durch die psh unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seiner K gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder anhaltende Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Katzenhalter verpflichtet sich, der psh seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass psh auch tatsächlich den Katzenhalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.
1.4
Der Katzenhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Katze in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Katzenhalters ist erwünscht. Der Besuch der psh ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Katzenhalter, vor Aufnahme der K, ausdrücklich anzugeben. Der Halter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe der zu betreuenden K zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird ein täglicher Aufschlag von 2,-€ berechnet. Der Katzenhalter sichert die stubenreinheit des/r K. zu und verpflichtet sich wahrheitsgemäße Angaben zur Stubenreinheit des/r K. zu machen, sollte sich diese vor Urlaubsantritt verändern oder gar nicht vorhanden sein. Ist der/die K. wider den Angaben dauerhaft und regelmäßig nicht stubenrein wird eine Aufwandspauschale von 2,50 € am Tag berechnet. Diese ist bei Abholung zu zahlen.
1.5
Der Halter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Tier verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
1.6
Der Halter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die psh gegeben wird. Dieses bezieht sich insbesondere auf die anderen in der Betreuung befindlichen Katzen bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.7
Die psh besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 1.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.
1.8
Die Anmeldung der Katze kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2. Sonstige Pflichten / Tierarztkosten
2.1
Der Halter versichert bei Abgabe seiner K in die psh, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt.
Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Tieres vorzulegen und wird in der psh hinterlegt. Besitzt der in die psh gegebene K nicht die aufgeführten Impfungen, ist die psh berechtigt, von dem Pensionsvertrag zurückzutreten. Der Halter versichert bei Abgabe seines Tieres außerdem, dass dieses gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 2 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein und die psh, nach Absprache mit dem Besitzer, ein Spot on/ Entwurmungsmittel oder ähnliches nachträglich verabreichen müssen, sind eventuelle Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, zu Lasten des Besitzers zu tragen. Die psh übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Tieres und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Halter bei der Buchung bekannt zu geben. Psh übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Bringt die K eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieser K. die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere und Personen. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der psh keine Haftung übernommen werden. Die psh übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Tieres. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen in einer Notfallsituation, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Psh ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Halter übernommen. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die psh einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Katzenhalters.
2.3.
Es dürfen ausschließlich kastrierte Kater in die Betreuung abgegeben werden.
3. Reservierungen/Stornierungen
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Katze und Aufenthalt zu leisten:
– bei Katzenpension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung psh mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
b) Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HP zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der HP zwischen 1 Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn die Katze zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.
d) Wird die Betreuungszeit verkürzt, berechtigt dies nicht zur Kürzung des vereinbarten Betreuungsbetrags.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden psh nicht gegeben oder geringer ist. Sofern psh die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
5. Bring- und Abholzeiten
5.1 Pensionkatzen
Die Katzen die zu psh kommen, können Mo/Di/Mi/Fr ab 7:30 und 9:00 Uhr und Mo-Fr. 17:00-17:30Uhr gebracht/abgeholt werden. Innerhalb dieser Zeiten ist ein fester Termin zur Bringung/Abholung zu vereinbaren. Samstag ist die Bring/Abholzeit 8:45 Uhr. Am Sonntag gibt es keine Bring und Abholzeit.
5.3 Der Halter verpflichtet sich, den in die psh gegebene Katze umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird die K nach 14 Tagen anderweitig untergebracht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die psh behält es sich vor, die K gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Pension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
6. Haftung
6.1 Der Katzenhalter versichert, dass die in Betreuung gegebene Katze sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
6.2 Die Aufnahme der Katze in die Betreuung der psh erfolgt auf eigene Gefahr des Halters. Der Halter haftet für die durch die zu betreuende Katze verursachten Personen-Sach- oder Vermögensschäden.
6.3 Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Halters wie Bettchen, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die HP keine Haftung.
7. Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Psh behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Halter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die psh auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
8. Ablehnungsrecht
Die psh hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
9. Streitschlichtung
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10. Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die psh und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.